Unser Netzwerk bietet immer den richtigen Partner!
Verkürzte Wartezeiten, maßgenaue Erfüllung Ihrer Anforderungen – ohne Zusatzkosten, ohne vertragliche Bindung.
Für alle Anforderungen im Bereich Brandschutz.
Welches Thema ist bei Ihnen derzeit akut?
In Kooperation mit der BRM Brandschutz & Risikomanagement GmbH und der Brandschutz Akademie Baden-Württemberg bieten wir in regelmäßigen Abständen die Ausbildung zum Brandschutzhelfer (m/w/d) und die Auffrischung der Brandschutzhelferausbildung mit Abschluss-Zertifikat an. Hierbei findet die Praxisübung bei uns vor Ort in Spaichingen oder auf Anfrage auch in Ihrem Unternehmen statt. Der Theorieteil kann online absolviert werden, das spart Zeit und Geld (vergünstigten Konditionen über RSM).
Die Ausbildung muss alle 3 – 5 Jahre aufgefrischt werden. Bei wesentlichen betrieblichen Veränderungen (wie z. B. einer neuen Brandschutzordnung, veränderter Brandgefährdung durch Aufnahme neuer Verfahren) ist eine Wiederholung früher erforderlich.
Können Betriebe die notwenigen Nachweise im Schadensfall nicht liefern, kann es zu massiven Leistungskürzungen bei der Entschädigung kommen. Die Relevanz der Einhaltung der behördlichen Vorgaben wie z. B. das Vorhandensein von Brandschutzhelfern (m/w/d) im Betrieb ist hoch. Der Arbeitgeber muss eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern als Brandschutzhelfer benennen (mind. 5% der Beschäftigten bei normaler Brandgefahr).Diese müssen schriftlich benannt und bestellt sein. Auch ist die Unterweisung schriftlich zu dokumentieren.
Unsere Partnerfirma Martens & Prahl Versicherungsmakler Spaichingen GmbH bietet die Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (m/w/d) zu vergünstigten Konditionen an. Mehr Informationen hier: https://www.martens-prahl-spaichingen.de/newsevents/events
Übrigens
… welcher zu einem Produktionsstillstand führt und es wurde keine regelmäßige Datensicherung durchgeführt kann sich das negativ auf den Versicherungsschutz auswirken (sofern die vertraglichen Sicherheitsvorschriften/Obliegenheiten nicht erfüllt waren).
… muss mit eingeschränkter Ersatzleistung des Versicherers gerechnet werden. Bei fehlender Aktualisierung der Feuerwehrpläne (älter als 2 Jahre) werden die behördlichen Auflagen verletzt und im Schadenfall droht eingeschränkter Versicherungsschutz.