Arbeitssicherheit

"DAS VERHÜTEN VON UNFÄLLEN DARF NICHT ALS EINE VORSCHRIFT DES GESETZES AUFGEFASST WERDEN, SONDERN ALS EIN GEBOT MENSCHLICHER VERPFLICHTUNG UND VERNUNFT" (WERNER VON SIEMENS)

Arbeitsplätze sicher gestalten und vorbeugend Sorge für die Gesundheit der Arbeitnehmer zu tragen, ist eine zentrale Pflicht des Unternehmers.
Sie kennen die maßgeblichen Instumente:

  • Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung 
  • Prüfung elektrischer Anlagen gemäß DGUV V3 (Elektrische Anlagen und Betriebsmittel)
  • VDS Prüfung elektrischer Licht- & Kraftanlagen (Erstprüfung  und/oder Wiederholungsprüfung ortsfester/ortsveränderlicher Geräte)
  • Unterweisungen für sämtliche Bereiche
  • Bestellung von Erst-, Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten (ab 20 Mitarbeiter)
  • Gründung eines Arbeitsschutzausschusses (ab 20 Mitarbeiter)

Die Berufsgenossenschaft prüft bei einem Personenschaden ob alle Obliegenheiten eingehalten wurden. In der Regel findet diese Überprüfung persönlich vor Ort statt. Stößt der Mitarbeiter der Berufsgenossenschaft auf einen Verstoß oder unerfüllte Auflagen sind die Konsequenzen weitreichend. 

Schadenbeispiel

REGRESSANSPRÜCHE BEI DER GESCHÄFTSLEITUNG DURCH OBLIEGENHEITSVERLETZUNGEN

Bei hohen Lagerregalen muss die Regalfachkraft jährlich die Prüfung und Wartung dieser Regale vornehmen und entsprechend dokumentieren.

In unserem Beispiel kommt es zu einem Bruch an einem solchen Regal. Gerade dann, während ein Mitarbeiter mit einer hohen Leiter einen Karton herunterholt. Er stürzt und erleidet neben den kurzfristigen Prellungen und einem Armbruch einen dauerhaften Gehörschaden. Existiert keine ausreichende Dokumentation der Regalfachkraft kann die Berufsgenossenschaft in diesem Fall bei der Geschäftsleitung in Regress gehen.

REGRESSANSPRÜCHE BEI DER GESCHÄFTSLEITUNG DURCH MANGELNDE DGUV V3 PRÜFUNG

Eine lose Verkabelung führt dazu, dass ein Mitarbeiter einen Stromschlag bekommt. Fortan leidet er seither unter Herzrhythmusstörungen.

In diesem Beispiel wurde vom Betrieb keine DGUV V3 Prüfung durchgeführt. Auch in diesem Fall geht die Berufsgenossenschaft in Regress beim Geschäftsführer. Führt ein defektes Kabel zu einem Brand, ist zusätzlich mit starken Leistungskürzungen des Versicherers zu rechnen, welche bis hin zur völligen Leistungsfreiheit des Versicherers gehen kann. 

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DIGITALE LÖSUNG FÜR UNTERWEISUNGEN

Die Vermittlung wichtiger Grundsätze sowie Inhalte des Arbeitsschutzes tragen zu sicheren und gesunden Arbeitsbedingungen und Betiebsaläufen bei. Angestellte können nur korrekt handeln, wenn sie die geltende Schutzmaßnahmen und die Betriebsrichtlinien kennen. Das Arbeitsschutzgesetzt (ArbSchG) schreibt in §12 Unterweisungen fest vor, dass jeder Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, seine Angestellten einmal jählrich (mindestes) zu unterweisen. Dazu zählen Themen wie Verhalten bei Unfällen oder Brandfall sowie bei Erster Hilfe (zentrale, allgemeine Unterweisungsthemen). 
Arbeitsplatzbezogene Themen richten sich auf Gefahren am spezifischen Arbeitsplatz. Werdende Mütter oder Jugendliche sind separat zu unterweisen. 

 

Mit unserer digitalen Lösung können allgemeine Unterweisungen per Video und Lernkontrolle sicher und regelmäßig ausgeführt und dokumentiert werden. 

OPTIMIERUNG VON BERUFSGENOSSENSCHAFTSBEITRÄGEN

Auf Wunsch haben wir zahlreiche Ansätze, z.B. Beiträge zur Unfallversicherung einzusparen. 

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